Bautechnische Nachteile der Nichtunterkellerung
  • bei zu geringer Gründungstiefe (weniger als 1,40 m) trocknen bindige Böden unter dem Fundament aus und schrumpfen
    Folge: Setzungen, Risse

  • Verstoß gegen die a.a.R.d.T.

  • Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei grob fahrlässigem Handeln

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