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Keller heute

Der Wohnwert eines Eigenheimes unterscheidet sich von einer Etagenwohnung nicht nur durch die höhere Privatsphäre. Unterkellert bieten Häuser auch zusätzliche Freiräume. Voraussetzung für eine hochwertige Nutzung des Untergeschosses sind Tauwasser- und Wärmeschutz.   Allein um Tauwasser vorzubeugen, sollte das Basisgeschoss möglichst in den wärmegedämmten Bereich integriert sein, denn die Energieeinsparverordnung fordert eine sehr gute Wärmedämmung gegenüber unbeheizten Bereichen sowie kleinere Heizungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad. Beides zusammen verhindert eine Temperierung des Kellers.

 

Keller bieten heute hochwertige Ausweichflächen

   

Ausweichflächen vereinfachen das Familienleben. Aus Kostengründen bietet sich das Basisgeschoss an. Freizeitaktivitäten machen mehr Spaß oder sind über­haupt erst möglich, wenn genügend Raum zur Verfügung steht. Großzügige Kellerfenster, Böschungen oder Hochkeller lassen viel Licht in die Räume. Wärmegedämmt und fachgerecht abgedichtet, sind und bleiben sie trocken. Einige Beispiele (Abb. 1 und Abb. 2).

Bügeln und Nähen kann auch im Wohnzimmer oder in der Küche stattfinden. Eine angefangene Arbeit liegen zu lassen, ist schon schwieriger.

Berufliche Weiterbildung und häusliche Telearbeit nehmen zu. Ein eigener Raum erlaubt ungestörtes und konzentriertes Arbeiten, ohne dass der Rest der Familie auf Zehenspitzen gehen muss.

Ein großer heller Raum mit Klettergerüsten und anderen Spielgeräten bietet Kindern Bewegungsraum an nasskalten Tagen. Hier  dürfen sie mit ihren Freunden laut toben, ohne Eltern oder Nachbarn zu nerven. Geburtstagsfeiern können ohne anschließende Grundreinigung der Wohnräume stattfinden.

Tischtennisplatte oder Modelleisenbahn fordern zum gemeinsamen Spiel von Eltern und Kindern auf. Selbst der Rhythmus eines Schlagzeuges dringt nur gedämpft in die Wohngeschosse.

Im Hobbyraum dürfen gefährliche Werkzeuge und angefangene Arbeiten liegen bleiben, ohne kleine Kinder zu gefährden.

Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst pflegen und warten wollen, finden frostsichere Fläche für Werkzeuge, Geräte und Farbdosen.

Sauna-, Fitness-, Wellnessräume kräftigen die Gesundheit und fördern den Familienzusammenhalt.

Im Gästezimmer sind Freunde oder Verwandte gut untergebracht, ohne dass Kinder ihr Reich aufgeben müssen. Ist der Besuch fort, kann man hier ungestört Lesen oder Fernsehen.

 

 

 
Abb. 1 und 2: Ausweichflächen im Untergeschoss vereinfachen das Familienleben. Arbeit und Hobby machen mehr Spaß, wenn genügend Raum zur Verfügung steht.

 

Klimabedingter Feuchteschutz

   
Schimmel ist die Hauptursache für den muffige Kellerluft. DIN 4108-3 regelt den Tauwasser- und Schlagregenschutz. Sie behandelt auch den Keller und berücksichtigt damit die heutigen Nutzeranforderungen. Tauwassergefahr besteht bei niedrigen Temperaturen auf Bauteiloberflächen und ausreichender Feuchtigkeit in der Raumluft. Schimmelbildung setzt nach heutiger Erkenntnis nicht erst bei häufigem Erreichen des Taupunktes ein. Sie findet bereits statt, wenn Oberflächen häufig 80 % relative Luftfeuchtigkeit erreichen. Um Schimmelpilzbefall zu vermeiden, fordert DIN 4108-2 “Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“, deshalb mindestens 12,6° C für die raumseitige Oberflächentemperatur.

Nach DIN 4108-3 gehören unter Abschnitt 4.3 „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist“ Kelleraußenwände aus einschaligem Mauerwerk nach DIN 1053-1 oder Beton nach DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 mit außen liegender Wärmedämmung (Perimeterdämmung). Nach dieser Regelung sind die Konstruktionen nach Abb. 3 vom Tauwassernachweis freigestellt.

An einer Regelung für Kellerwände aus wärmedämmenden Steinen ohne eine zusätzliche Perimeterdämmung arbeitet der Normenausschuss noch. Eine Weg wäre die Festlegung einer Mindesttemperatur für die Raumluft im Keller. Dieses erscheint sinnvoll, weil bei hochwertig genutzten Kellern von einer mindestens zeitweiligen Beheizung ausgegangen werden kann. Zusätzlich ist ausreichende Lüftung sicher zu stellen, damit die Raumluftfeuchtigkeit nicht über die in Wohnräumen üblichen Werte ansteigt. Vor allem im Sommer mit hohen Außenlufttemperaturen und hohen relativen Luftfeuchtigkeiten ist zu verhindern, dass beim Lüften warme, feuchte Außenluft in den Keller gelangt. In dieser Jahreszeit muss die Lüftung auf die frühen Morgenstunden beschränkt bleiben, wenn die Außenluft kühl und nach der Taubildung weitgehend trocken ist.

 

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Abb.3: Nach DIN 4108-3 sind Kellerwände mit einer Perimeterdämmung vom rechnerischen Tauwassernachweis frei gestellt.

 

Musterbauordnung

   
Kellerräume können fast Wohnqualität bieten, ohne dass die Baubehörde sie der Wohnfläche zuordnet. Die Musterbauordnung stellt „Verkaufsräume, Gaststätten, ärztliche Behandlungsräume, Sporträume, Spielräume und Werkräume sowie ähnliche Räume“ ausdrücklich von der Forderung frei, dass Fensteröffnungen von Aufenthaltsräumen mindestens 1/8 der Grundfläche des Raumes haben müssen.   Damit stellt sich das Baurecht auch auf die geänderten Nutzergewohnheiten ein.

 

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002

   

Ist der Keller nicht in den wärmegedämmten Bereich einbezogen, muss die Kellerdecke entsprechend hoch wärmegedämmt sein. In der Praxis bedeutet das etwa 10 cm Dämmstoff oberhalb oder unterhalb der Kellerdecke oder auf beide Seiten verteilt. Damit gelangen nur noch geringe Wärmemengen über die Kellerdecke in das Untergeschoss. Da die Heizungsanlagen durch den geringeren Wärmebedarf der Gebäude kleiner sind und einen hohen Wirkungsgrad haben, sind auch  ihre Wärmeverluste, die ins Untergeschoss gelangen, erheblich kleiner als bei alten, schlecht gedämmten Anlagen. Beides zusammen bewirkt, dass fast keine Wärme den Keller temperiert. Ungedämmte Keller werden deshalb in Zukunft wesentlich kälter sein als früher. Entsprechend gering sind die Oberflächentemperaturen der Kellerbauteile. Die Gefahr von Tauwasserniederschlag und damit der Schimmelbildung steigt. Ungedämmte Keller genügen keinesfalls den steigenden Nutzeranforderungen an die Gebrauchstauglichkeit.

Die Wärmedämmung gehört demnach nicht unter die Kellerdecke, sondern auf oder unter die Kellersohle. Die Kellerwände sind entsprechend Abb. 3 auszuführen. Gehören Keller zum wärmegedämmten Gebäudeteil, ergibt sich ein weiterer Vorteil: Liegt die Heizungsanlage im wärmegedämmten Bereich, sind die in der EnEV angeführten Anlagenaufwandszahlen ep (erfassen u. a. die Qualität der Heizungsanlage) deutlich kleiner.

Zur Erinnerung: Die EnEV verlangt den Nachweis, dass der zulässige Jahresprimärenergiebedarf eingehalten wird. Dabei wird die Summe aus Heizwärmebedarf und Warmwasserwärmebedarf mit der Anlagenaufwandszahlen ep multipliziert.

Qp = ( Qh + Qw) · ep

Nach DIN V 4701-10, Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen, Ausgabe Februar 2001, ergibt sich z.B. für eine beheizte Fläche von 150 m³ mit einem jährlichen Heizwärmebedarf von 60 kWh/m²a für Beheizung mit Brennwerttechnik eine Anlagenaufwandszahl ep = 1,7 bei Aufstellung des Wärmeerzeugers außerhalb der thermischen Hülle und ep = 1,49 bei Aufstellung innerhalb der thermischen Hülle. Der rechnerische Jahresprimärenergiebedarf ist also um 12 % niedriger. Praktisch heizt man den Keller ohne rechnerischen Mehraufwand und schützt sich gleichzeitig vor Tauwasserschäden.

 

Abb.4: Detaillösung Fundament nach DIN 4108 Bbl. 2 – Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)



Abb.6: Detaillösung Kellerdecke nach DIN 4108 Bbl 2 – Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)

Abb.5: Detaillösung Fundament nach DIN 4108 Bbl 2 – Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)




Abb.7: Detaillösung Kellerdecke für eine Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk.
(Prinzipskizze)

 

Wärmebrücken

     

Um Tauwasserschäden und Energieverlusten vorzubeugen, behandelt die EnEV ausführlich die Wärmebrücken. Entspricht die Planung und Ausführung den Vorschlägen für wärmebrückenarme Details aus Beiblatt 2 zur DIN 4108, halbiert sich der Zuschlag für Wärmebrückenverluste.  Für den beheizten Keller schlägt das Beiblatt die in Abb.4 , Abb.5, Abb.6, Abb.7, Abb.8 dargestellten Ausführungsdetails vor. Grundsätzlich gilt für alle Details in Beiblatt 2, dass es sich um ausschließlich wärmetechnisch bearbeitet Lösungen handelt. Hinsichtlich Feuchteschutz, Statik und Ausführbarkeit sind diese Vorschläge weiter zu entwickeln.

Die Details in Beiblatt 2 gehen bei Bauteilen aus Mauerwerk aus wärmedämmenden Steinen von einem  Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von lR £ 0,21 W/m²K  sowie von 6 cm dicken Wärmedämmschichten mit lR £ 0,04 W/m²K aus. Wird der U-Wert im Bereich der Wärmebrücke durch andere Lösungen erzielt, gelten diese als gleichwertig. So lassen sich beispielweise durch Mauerwerk mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit und einer Perimeterdämmung z.B. mit Mauerwerk mit lR £ 0,14 W/m²K, die Details vereinfachen. Eine optimale, wärmebrückenfreie Ausführung im Fundamentbereich ist beim Einsatz einer lastabtragender Wärmedämmung gegeben.

Fensteranschlüsse für den beheizten Keller sind in Beiblatt 2 nicht ausdrücklich dargestellt. Sinngemäß sind die Detaillösungen für Wohngeschosse zu übertragen. Auch hier gilt, dass die Vorschläge nur wärmebrückenoptimierte Prinzipskizzen sind.  Zusätzlich ist z.B. der luftdichte Anschluss eines Fensters entsprechend DIN 4108-7 „Luftdichtheit von Gebäuden“, Ausgabe August 2001, zu beachten.

Schlussbemerkungen

Mit Einführung der EnEV erscheint der Keller in neuem Licht. Der Kunde wünscht hochwertig nutzbare Untergeschosse. Planer und Unternehmer wollen Probleme durch Tauwasserniederschlag und Schimmelbildung vermeiden und möglichst wirtschaftlich die Anforderungen der EnEV erfüllen. Diese Ziele sind nur durch wärmegedämmte Basisgeschosse zu erreichen.

 

Fotos und Zeichnungen: INITIATIVE PRO KELLER, Schwerin.

 

Abb. 8: Anschluss Terrassentür nach DIN 4108 Bbl 2 - Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)

 
Abb. 10: Eine optimale, wärmebrückenfreie Ausführung im Fundamentbereich ist beim Einsatz einer lastabtragender Wärmedämmung

 

Abb. 9: Lastabtragende Wärmedämmung als verlorene Schalung der Bodenplatte (Foto BASF, Ludwigshafen)

 
Abb. 11: Wärmebrückenarmer Fensteranschluss nach DIN 4108 Bbl. 2 - Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)