Keller heute
| Der Wohnwert eines Eigenheimes unterscheidet sich von einer Etagenwohnung nicht nur durch die höhere Privatsphäre. Unterkellert bieten Häuser auch zusätzliche Freiräume. Voraussetzung für eine hochwertige Nutzung des Untergeschosses sind Tauwasser- und Wärmeschutz. | Allein um Tauwasser vorzubeugen, sollte das Basisgeschoss möglichst in den wärmegedämmten Bereich integriert sein, denn die Energieeinsparverordnung fordert eine sehr gute Wärmedämmung gegenüber unbeheizten Bereichen sowie kleinere Heizungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad. Beides zusammen verhindert eine Temperierung des Kellers. | ||
Keller bieten heute hochwertige Ausweichflächen |
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Ausweichflächen vereinfachen das Familienleben. Aus Kostengründen bietet sich das Basisgeschoss an. Freizeitaktivitäten machen mehr Spaß oder sind überhaupt erst möglich, wenn genügend Raum zur Verfügung steht. Großzügige Kellerfenster, Böschungen oder Hochkeller lassen viel Licht in die Räume. Wärmegedämmt und fachgerecht abgedichtet, sind und bleiben sie trocken. Einige Beispiele (Abb. 1 und Abb. 2). Bügeln und Nähen kann auch im Wohnzimmer oder in der Küche stattfinden. Eine angefangene Arbeit liegen zu lassen, ist schon schwieriger. Berufliche Weiterbildung und häusliche Telearbeit
nehmen zu. Ein
eigener Raum erlaubt ungestörtes und konzentriertes Arbeiten, ohne dass
der Rest der Familie auf Zehenspitzen gehen muss.
Tischtennisplatte oder Modelleisenbahn fordern zum gemeinsamen Spiel von Eltern und Kindern auf. Selbst der Rhythmus eines Schlagzeuges dringt nur gedämpft in die Wohngeschosse. Im Hobbyraum dürfen gefährliche Werkzeuge und angefangene Arbeiten liegen bleiben, ohne kleine Kinder zu gefährden. Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst pflegen und warten wollen, finden frostsichere Fläche für Werkzeuge, Geräte und Farbdosen. Sauna-, Fitness-, Wellnessräume kräftigen die Gesundheit und fördern den Familienzusammenhalt. Im Gästezimmer sind Freunde oder Verwandte gut untergebracht, ohne dass Kinder ihr Reich aufgeben müssen. Ist der Besuch fort, kann man hier ungestört Lesen oder Fernsehen.
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Klimabedingter Feuchteschutz |
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| Schimmel
ist die Hauptursache für den muffige Kellerluft. DIN 4108-3 regelt den
Tauwasser- und Schlagregenschutz. Sie behandelt
auch den Keller und berücksichtigt damit die heutigen Nutzeranforderungen.
Tauwassergefahr besteht bei niedrigen Temperaturen auf Bauteiloberflächen und ausreichender
Feuchtigkeit in der Raumluft. Schimmelbildung setzt nach heutiger Erkenntnis
nicht erst bei häufigem Erreichen des Taupunktes ein. Sie findet bereits
statt, wenn Oberflächen häufig 80 % relative Luftfeuchtigkeit erreichen.
Um Schimmelpilzbefall zu vermeiden, fordert DIN 4108-2 “Mindestanforderungen
an den Wärmeschutz“, deshalb mindestens 12,6° C für
die raumseitige Oberflächentemperatur.
Nach DIN 4108-3 gehören unter Abschnitt 4.3 „Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist“ Kelleraußenwände aus einschaligem Mauerwerk nach DIN 1053-1 oder Beton nach DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 mit außen liegender Wärmedämmung (Perimeterdämmung). Nach dieser Regelung sind die Konstruktionen nach Abb. 3 vom Tauwassernachweis freigestellt. An einer Regelung für Kellerwände aus wärmedämmenden Steinen ohne eine zusätzliche Perimeterdämmung arbeitet der Normenausschuss noch. Eine Weg wäre die Festlegung einer Mindesttemperatur für die Raumluft im Keller. Dieses erscheint sinnvoll, weil bei hochwertig genutzten Kellern von einer mindestens zeitweiligen Beheizung ausgegangen werden kann. Zusätzlich ist ausreichende Lüftung sicher zu stellen, damit die Raumluftfeuchtigkeit nicht über die in Wohnräumen üblichen Werte ansteigt. Vor allem im Sommer mit hohen Außenlufttemperaturen und hohen relativen Luftfeuchtigkeiten ist zu verhindern, dass beim Lüften warme, feuchte Außenluft in den Keller gelangt. In dieser Jahreszeit muss die Lüftung auf die frühen Morgenstunden beschränkt bleiben, wenn die Außenluft kühl und nach der Taubildung weitgehend trocken ist. |
. Abb.3: Nach DIN 4108-3 sind Kellerwände mit einer Perimeterdämmung vom rechnerischen Tauwassernachweis frei gestellt. |
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Musterbauordnung |
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| Kellerräume können fast Wohnqualität bieten, ohne dass die Baubehörde sie der Wohnfläche zuordnet. Die Musterbauordnung stellt „Verkaufsräume, Gaststätten, ärztliche Behandlungsräume, Sporträume, Spielräume und Werkräume sowie ähnliche Räume“ ausdrücklich von der Forderung frei, dass Fensteröffnungen von Aufenthaltsräumen mindestens 1/8 der Grundfläche des Raumes haben müssen. | Damit stellt sich das Baurecht auch auf die geänderten Nutzergewohnheiten ein. | ||
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 |
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Ist
der Keller nicht in den wärmegedämmten Bereich einbezogen, muss die
Kellerdecke entsprechend hoch wärmegedämmt sein. In der Praxis bedeutet
das etwa 10 cm Dämmstoff oberhalb oder unterhalb der Kellerdecke oder
auf beide Seiten verteilt. Damit gelangen nur noch geringe Wärmemengen
über die Kellerdecke in das Untergeschoss. Da die Heizungsanlagen durch
den geringeren Wärmebedarf der Gebäude kleiner sind und einen hohen
Wirkungsgrad haben, sind auch ihre Wärmeverluste, die ins Untergeschoss gelangen,
erheblich kleiner als bei alten, schlecht gedämmten Anlagen. Beides
zusammen bewirkt, dass fast keine Wärme den Keller temperiert. Ungedämmte
Keller werden deshalb in Zukunft wesentlich kälter sein als früher.
Entsprechend gering sind die Oberflächentemperaturen der Kellerbauteile.
Die Gefahr von Tauwasserniederschlag und damit der Schimmelbildung steigt.
Ungedämmte Keller genügen keinesfalls den steigenden Nutzeranforderungen
an die Gebrauchstauglichkeit.
Zur
Erinnerung: Die EnEV verlangt den Nachweis, dass der zulässige Jahresprimärenergiebedarf eingehalten wird. Dabei wird die Summe aus
Heizwärmebedarf und Warmwasserwärmebedarf mit der Anlagenaufwandszahlen ep multipliziert.
Qp = ( Qh + Qw) · ep
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Abb.4: Detaillösung Fundament nach DIN 4108 Bbl. 2 – Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)
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Abb.5: Detaillösung Fundament nach DIN 4108 Bbl 2 – Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)
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Wärmebrücken
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Um
Tauwasserschäden und Energieverlusten vorzubeugen, behandelt die EnEV
ausführlich die Wärmebrücken. Entspricht die Planung und Ausführung
den Vorschlägen für wärmebrückenarme Details aus Beiblatt 2 zur DIN
4108, halbiert sich der Zuschlag für Wärmebrückenverluste. Für den beheizten Keller schlägt das Beiblatt die in Abb.4 , Abb.5, Abb.6, Abb.7, Abb.8 dargestellten Ausführungsdetails vor. Grundsätzlich gilt für alle Details
in Beiblatt 2, dass es sich um ausschließlich wärmetechnisch bearbeitet
Lösungen handelt. Hinsichtlich Feuchteschutz, Statik und Ausführbarkeit
sind diese Vorschläge weiter zu entwickeln. Die
Details in Beiblatt 2 gehen bei Bauteilen aus Mauerwerk aus wärmedämmenden
Steinen von einem Rechenwert
der Wärmeleitfähigkeit von lR £ 0,21 W/m²K sowie von 6 cm dicken Wärmedämmschichten mit lR £ 0,04 W/m²K aus.
Wird der U-Wert im Bereich der Wärmebrücke durch andere Lösungen erzielt,
gelten diese als gleichwertig. So lassen sich beispielweise durch Mauerwerk
mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit und einer Perimeterdämmung z.B. mit
Mauerwerk mit lR £ 0,14 W/m²K, die Details vereinfachen. Eine
optimale, wärmebrückenfreie Ausführung im Fundamentbereich ist beim
Einsatz einer lastabtragender Wärmedämmung gegeben.
Fensteranschlüsse für den beheizten Keller
sind in Beiblatt 2 nicht ausdrücklich dargestellt. Sinngemäß sind die
Detaillösungen für Wohngeschosse zu übertragen.
Auch hier gilt, dass die Vorschläge nur wärmebrückenoptimierte Prinzipskizzen
sind. Zusätzlich ist z.B. der
luftdichte Anschluss eines Fensters entsprechend DIN 4108-7 „Luftdichtheit
von Gebäuden“, Ausgabe August 2001, zu beachten.
Schlussbemerkungen
Mit
Einführung der EnEV erscheint der Keller in neuem Licht. Der Kunde wünscht
hochwertig nutzbare Untergeschosse. Planer und Unternehmer wollen Probleme
durch Tauwasserniederschlag und Schimmelbildung vermeiden und möglichst
wirtschaftlich die Anforderungen der EnEV erfüllen. Diese Ziele sind
nur durch wärmegedämmte Basisgeschosse zu erreichen.
Fotos
und Zeichnungen: INITIATIVE PRO KELLER, Schwerin.
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Abb. 8: Anschluss Terrassentür nach DIN 4108 Bbl 2 - Kellerwand aus monolithischem Mauerwerk. (Prinzipskizze)
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Abb. 9: Lastabtragende Wärmedämmung als verlorene Schalung der Bodenplatte (Foto BASF, Ludwigshafen)
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