Maßnahmen zur Kostenminderung

Auch beim Keller können Kosten eingespart werden, ohne dass der Wohnwert sinkt, z.B.:

  • ein Hochkeller, d. h. ein Keller, der ca. 50 cm bis 80 cm aus der Erde ragt erfordert weniger Erdaushub mit entsprechend weniger Deponiekosten
  • erleichtert den Anschluss an die Kanalisation und 
  • ermöglicht häufig Sanitärobjekte im Keller ohne zusätzliche Hebeanlage
  • verbessert die Belichtungsverhältnisse

Sind Fenster von Räumen im Untergeschoss bis zu einer Höhe von 80 cm abgeböscht, gelten sie als vollwertiger Wohnraum. Auf den Kellerausgang kann man verzichten. Er bildet meistens eine feuchtetechnische Schwachstelle und sollte überdacht werden. Zusätzlich verbraucht er Grundstücksfläche, ein erheblicher Nachteil auf kleinen Grundstücken.

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