| Maßnahmen zur Kostenminderung | |
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Auch beim Keller können Kosten eingespart werden, ohne dass der Wohnwert sinkt, z.B.:
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Sind Fenster von Räumen im Untergeschoss bis zu einer Höhe von 80 cm abgeböscht, gelten sie als vollwertiger Wohnraum. Auf den Kellerausgang kann man verzichten. Er bildet meistens eine feuchtetechnische Schwachstelle und sollte überdacht werden. Zusätzlich verbraucht er Grundstücksfläche, ein erheblicher Nachteil auf kleinen Grundstücken. |
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