| Schallschutz
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Nach DIN 4109 darf das Schalldämmmaß zweischaliger Haustrennwände aus dem Dämmmaß einer gleich schweren einschaligen Wand plus einem Zuschlag von +12 dB errechnet werden. Dieser Rechenwert gilt nur für die Wohnebenen und wenn eine Unterkellerung vorgesehen ist! Fehlende Unterkellerung verschlechtert den Schallschutz zwischen Reihen – u. Doppelhäusern bei zweischaligen Haustrennwänden. Erhöhte Schallschutzanforderungen sind schwer zu erfüllen, weil ohne Keller die Verzweigungsdämpfungen an den Knotenpunkten Wand/Decke und die Laufstrecke über die Kellerwand entfallen. Nachrechnungen der ACCON GmbH München zeigten einen Verlust von mindestens 4 dB. |
Beispiel:
Reihen– u. Doppelhäuser: |
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