Anforderungen der Landesbauordnungen :

Aufenthaltsräume allgemein:

 

Aufenthaltsräume müssen über Fenster gut belichtet und belüftet werden. 

  • Rohbaumaße der notwendigen Fenster mind. 1/8 der Grundfläche der Räume. 

  • begrenzte Höhe des Geländes über dem Fußboden  (starke Unterschiede in den Landesbauordnungen).

  • Ausnahmen können gestattet werden. Planer sollten diese Ermessensspielräume im Interesse des Bauherrn einfordern.

  • Laut neuer Musterbauordnung sind Sport- Spiel- und Werkräume keine "Aufenthaltsräume" und unterliegen damit keinen Anforderungen an die Belichtung.

Sonderregelungen
gehören Räume zu einer Wohnung im Erdgeschoss und sind mit dieser über eine Treppe unmittelbar verbunden, gestatten einige Landesbauordnungen - z.B. in NRW - einzelne Aufenthaltsräume im Keller, ohne die sonst üblichen Anforderungen an Belichtung und Belüftung.

 

gewerblich genutzte Räume
natürliche Belichtung und Belüftung nur erforderlich, wenn Nutzung dies verlangt