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DIN 4108-3 neu:

Kein Tauwassernachweis für wärmegedämmte Keller

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Unterkellerte Eigenheime bieten wertvolle Nutzflächen für Arbeitszimmer, Hobbyraum, Fitness und Spielen, die in einer Etagenwohnung fehlen. Jetzt geht die Neufassung der DIN 4108-3 „Klimabedingter Feuchteschutz“ vom Juli 2001 erstmalig auf das Raumklima im Keller ein. Danach benötigen Kelleraußenwände aus einschaligem Mauerwerk oder Beton mit außenliegender Wärmedämmung keinen Tauwasser-Nachweis, weil keine Gefahr von Tauwasserniederschlag auf den Wandoberflächen besteht. Damit entfällt die wichtigste Ursache für Schimmelbildung und muffigen Kellergeruch. Trockene, freundliche Keller steigern erheblich den Wohn- und Wiederverkaufswert einer Immobilie.

Untergeschosse werden heute nicht mehr ausschließlich für Abstellräume genutzt. Sollen hier hochwertige Nebenräume liegen, müssen die Keller warm und trocken sein. Damit dies gewährleistet ist, muss die Abdichtung gegenüber dem Erdreich funktio­nieren und es darf sich keine Luftfeuchtigkeit als „Schwitz­wasser“ auf den Kellerwänden nieder­schlagen. Das erfordert aus­reichend warme Oberflächentemperaturen sowie eine Belüftung wie in den Obergeschossen. Weil trockene Wände nicht schimmeln, bilden sich auch keine gesundheits­schädlichen Schimmelsporen, eine der wesentlichen Ursachen für muffigen Kellergeruch.

Folgende Dämm-Maßnahmen gewährleisten den sogenannten Tauwasserschutz und erfüllen gleichzeitig die  Anforderungen an Niedrigenergiehäuser:

Eine Perimeterdämmung der Kellerwände von

  • ca. 6 cm bis 8 cm Dicke bei Kalksandstein- und Betonwänden oder

  • ca. 4 cm Dicke bei Kellerwänden aus Leichtbeton- oder  Wärmedämmziegeln.

Weitere Informationen zum Wärme- und Feuchteschutz im Keller, zur Kellernutzung und detaillierte Kostenvergleiche stellt die INITIATIVE PRO KELLER auf Anfrage unter Tel.: 0385 / 20794014 oder e-mail: infos@prokeller.de kostenlos zur Verfügung.

Abdruck honorarfrei,Beleg erbeten,10. August 2001

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Nach DIN 4108-3 wärmegedämmte Kellerwände sind tauwasserfrei

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