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Neue Musterbauordnung erleichtert Kellernutzung

Viele Hausbesitzer wünschen sich hochwertig nutzbare Keller. Kellerräume offiziell als Aufenthaltsräume auszuweisen, scheiterte bislang jedoch oft am Baurecht. Es verlangte für Aufenthaltsräume fast immer Fenstergrößen von 1/8 der Fußbodenfläche. Jetzt verabschiedete die Bauministerkonferenz eine neue Musterbauordnung (MBO). Sie vereinfacht wesentlich die Baugenehmigung für Hauswirtschaftsräume, Hobbyräume, Arbeitszimmer u.ä. Räume im Untergeschoss.

Die MBO vom 8.November 2002 legt in § 47, Absatz 3 fest: "Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlung-, Sport, und Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig." Die MBO-Verfasser berücksichtigten bei ihrer neuen Regelung die heute zuverlässigen Bauwerksabdichtungen und Wärmedämmungen. Diese schaffen die Voraussetzung für eine hochwertige Kellernutzung. Fachgerecht abgedichtete und wärmegedämmte Keller sind trocken, tauwasserfrei und haben ein zuträgliches Raumklima. Keller in den wärmegedämmten Bereich einzubeziehen, ist auch im Hinblick auf die Erfüllung der neuen Energieeinsparverordnung sinnvoll.

Zu wünschen ist, dass die Bundesländer diese Formulierung in ihre Landesbauordnungen übernehmen. Bis dahin können Planer und Bauherren Ausnahmeregelungen beantragen, die sich auf die neue MBO beziehen.

Kostenlose Informationen über die Ausführung von Untergeschossen versendet die INITIATIVE PRO KELLER, Tel.: 0385 20794014, e-mail: infos@prokeller.de oder auf den umfangreichen Intenetseiten unter www.prokeller.de.

 




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Ausweichflächen im Untergeschoss vereinfachen das Familienleben. Arbeit und Hobby machen mehr Spaß, wenn genügend Raum zur Verfügung steht.

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